Wiederbeschaffungskosten im Neuzustand |
500 € |
Gemeiner Wert im Abnutzungszustand des durchschnittlichen Gebrauchsende |
120 € |
Abnutzungsprozentsatz zwischen Neuzustand und Gegenwartszustand |
47 % |
Abnutzungsprozentsatz zwischen Gegenwartszustand und Zustand bei Gebrauchsende |
1-0,47=0,53 53 % |
Neuwert |
330 € |
Abzug vom Neuwert |
47 % aus 330 € = 155 € |
Gegenwartszeitwert |
175 € |
Die Wertbestimmung erfolgt auf der Grundlage der Ausführungen im Kommentar zum Sachversicherungsrecht.
Linda Maria Edelscharf-Weis
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